Sie sind schon Besitzer eines Naturpools?
Dann haben Sie alles richtig gemacht und müssen nicht weiterlesen😊
Information der Wasserbehörde zum Umgang mit Poolwasser
Am 06.10.2023 hat die Wasserbehörde des Kreises Groß–Gerau in einer Mitteilung im Groß–Gerauer Echo noch einmal erläutert, wie mit dem Poolwasser der letzten Saison umzugehen ist.
Chemisch desinfiziertes Poolwasser, wie z.B. aus Chlor- oder Salzpools, sollte keinesfalls im Garten versickern, auch wenn viele Hersteller derartiger Anlagen genau das vorschlagen.
Bei der Versickerung von desinfiziertem Poolwasser können Belastungen des Boden- & Grundwassers entstehen, was in Gebieten, die zur Trinkwasserversorgung der Bevölkerung genutzt werden, nicht geschehen darf.
Laut gesetzlicher Definition gilt das Poolwasser nach der Zugabe chemischer Zusatzstoffe und die Verunreinigung durch Badende als Abwasser und ist daher der öffentlichen Abwasserkanalsition zuzuführen.
Das illegale Versickern stellt also nicht nur grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar, die auch mit einem Bußgeld belegt werden kann, sondern gefährdet auch unsere Trinkwasserversorgung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kreises Groß Gerau
Poolwasser ablassen – Gilt nicht für das Wasser eines Naturpools
Wer sich bereits für einen Naturpool mit biologischer Wasserreinigung entschieden hat, muss gar nicht erst über einen kompletten oder teilweisen Wasserwechsel nachdenken – das Wasser verbleibt jahrelang im Naturpool. Das schont nicht nur Ressourcen und den Geldbeutel, sondern ist auch gelebte Nachhaltigkeit.
In unserem Blogartikel Naturpools 3.0 – Nachhaltiger Badespaß für zu Hause? können Sie gerne noch einmal nachlesen, warum ein Naturpool eine zukunftsfähige Poollösung ist, für die Sie sich ohne schlechtes Gewissen entscheiden können.