
Info über Heizverbot privater Poolanlagen
Wir möchten Sie gerne über das befristet geltende Heizverbot privater Poolanlagen informieren – Alle Angaben natürlich ohne Gewähr😊
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK ) hat bereits am 24.08.2022 eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen veröffentlicht.
Im Teil1 / §4 ( gültig vom 01.09.2022 bis 28.02.2023 ) findet sich das Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken.
Im Detail ist hier Folgendes zu finden: „In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, nicht gewerblichen, innen oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz untersagt. Satz 1 ist nicht anzuwenden, sofern die Beheizung zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen ist.“
Weitergehende Informationen bzw. ein Q & A finden sich auf der Homepage des Bundesverbandes Schwimmbad & Wellness e.V. ( BSW ).
Im Wesentlichen wird dort noch einmal deutlich klargestellt, dass explizit die Beheizung mit Strom & Gas aus dem Stromnetz verboten ist.
Ausnahmen des Poolheizverbotes
Eine Beheizung des eigenen Pools mit selbsterzeugtem Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage hingegen sei zulässig.
Auch wer seinen Pool mit Öl, Pellets o.ä. heizt, braucht sich zunächst wohl keine Gedanken machen.
Wärmepumpen, die mit o.g. eigenem Strom aus einer PVA betrieben werden oder Systeme, die mit Abwärme der Hausheizung arbeiten, seien ebenfalls weiter erlaubt.
Interessant ist die Frage, ob Ausnahmen zur Vermeidung von Schäden an der Pooltechnik durch Frosteinwirkung vorgesehen sind.
Der Verordnungstext sieht erst einmal keinerlei Ausnahmeregelungen vor, jedoch erhielt der BSW auf Nachfrage beim Wirtschaftsministerium die Antwort, dass die technische Funktionsfähigkeit der Anlage in der Verwantwortung des Eigentümers liegt.
Dies würde – frei interpretiert – bedeuten, dass eine minimale Beheizung zur Vermeidung von Schäden durch Frosteinwirkung dann doch erlaubt sein könnte, sofern es keine andere Möglichkeit zur Vermeidung von Schäden gibt.
Wir sind froh, dass unsere wenigen Kunden, die ihren Naturpool beheizen, dieses mit Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen tun, da sie dies möglichst Umweltverträglich gestalten wollten.
Die meisten unserer Kunden jedoch verzichten eh auf das Zuheizen und genießen ihren Pool bei uns in Südhessen von ca. April bis Oktober im Einklang mit den Jahreszeiten.